Die zylindrische Bohrungs- und Außenfläche der Druckhülse muss von den Anschlussteilen vollständig überdeckt sein.
Fertigungstoleranz der Nabenbohrung: H7 (H6 bei hoher Rundlaufforderung, z. B. Zahnrad).
Fertigungstoleranz der Welle: h5 (max. h6).
Welle und Bohrung sind zylindrisch mit einer gemittelten Rauhtiefe Rz = 2,5...6,3µm spanabhebend herzustellen.
Richtwerte für Mindestnabenwandstärke:
Stahl C45 = 0,6x(d2-d1)
Aluminium- legierungen = 1,0x(d2-d1) Mindestfestigkeit F 38 Nur zulässig beim Einsatz als Verbindungselement. Ungeeignet bei hoher Wechselbeanspruchung Spannen/Lösen.
Grauguss GG22 = 1,0x(d2-d1) (lunkerfreier Guss)
Wenn eine Aufweitung der Nabe keine anderweitige Funktionsbeeinträchtigung verursacht, können im Einzelfall die oben angegebenen Richtwerte unterschritten werden. Wir bitten in diesen Fällen unsere technische Beratung anzufordern.