Die zylindrische Bohrungs- und Außenfläche der Druckhülse muss von den Anschlussteilen vollständig überdeckt sein.
Fertigungstoleranz der Nabenbohrung: H7 (H6 bei hoher Rundlaufforderung, z.B. Zahnrad).
Die Welle ist nach DIN748 auszuführen (bis Durchmesser 50mm im Toleranzfeld k6, ab Durchmesser 55mm im Toleranzfeld m6).
Welle und Bohrung sind zylindrisch mit einer gemittelten Rauhtiefe Rz = 2,5...6,3µm spanabhebend herzustellen.
Richtwerte für Mindestnabenwandstärke:
Stahl C45 = 0,6x(d2-d1)
Aluminium- legierungen = 1,0x(d2-d1) Mindestfestigkeit F 38 Nur zulässig beim Einsatz als Verbindungselement. Ungeeignet bei hoher Wechselbeanspruchung Spannen/Lösen.
Grauguss GG22 = 1,0x(d2-d1) (lunkerfreier Guss)
Wenn eine Aufweitung der Nabe keine anderweitige Funktionsbeeinträchtigung verursacht, können im Einzelfall die oben angegebenen Richtwerte unterschritten werden. Wir bitten in diesen Fällen unsere technische Beratung anzufordern.