Die zylindrische Bohrungs- und Außenfläche der Druckhülse muss von den Anschlussteilen vollständig überdeckt sein. Um die Anschlussteile einfach ausführen zu können, kann jedoch ein Vorstehen der Druckhülse bis max. a (Bild 1 und 2) toleriert werden.
Bild 1: Ausführung der Anschlussteile bei Verwendung einer Druckhülse Baureihe AK oder AL.
Bild 2: Ausführung der Anschlussteile bei Verwendung einer Druckhülse Baureihe IK oder IL.
Fertigungstoleranz der Gehäusebohrung: H7, bei hoher dynamischer Beanspruchung, z.B. einer hydraulisch betätigten Klemmung H6.
Fertigungstoleranz der Welle: h5 (max. h6). Welle und Bohrung sind zylindrisch mit einer gemittelten Rauhtiefe Rz = 2,5 ... 6,3µm spanabhebend herzustellen. Die Planlageflächen für die Druckhülsen sind genau rechtwinklig auszuführen.
Damit die Beanspruchung der Nabe bzw. der Gehäusebohrung im elastischen Bereich bleibt, empfehlen wir als Mindestnabenwandstärke:
Stahl C45 = 0,6x(d2-d1)
Aluminium- legierungen = 1,0x(d2-d1) Mindestfestigkeit F 38 Nur zulässig beim Einsatz als Verbindungselement. Ungeeignet bei hoher Wechselbeanspruchung Spannen/Lösen.
Grauguss GG22 = 1,0x(d2-d1) (lunkerfreier Guss)
Die genaue Berechnung der auftretenden Gehäusespannung ist wegen der komplexen Verhältnisse nur begrenzt möglich. In kritischen Anwendungsfällen sollte deshalb ein Spannversuch unter Betriebsbedingungen durchgeführt werden.